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Anamnese

Dezember 2021 – Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie bestätigt

Dr. Dirk Grünewald M.Sc. M.Sc. ist seit vielen Jahren berechtigt, die Implantologie als „Tätigkeitsschwerpunkt“ zu führen. Die Deutsche Gesellschaft für Implantologie (DGI) hat ihm das entsprechende Siegel nun auch für das Jahr 2022 verliehen und somit bestätigt, dass er diese Bezeichnung weiterhin führen darf.

Was ist ein Tätigkeitsschwerpunkt?

Die Zahnärztekammer des jeweiligen Bundeslandes oder ein entsprechender Fachverband kann einem Zahnarzt genehmigen, die Bezeichnung Tätigkeitsschwerpunkt für anerkannte Bereiche der Zahnmedizin offiziell zu führen.

Voraussetzung dafür ist, dass der Zahnarzt in diesem Fachgebiet über besondere Kenntnisse und Fertigkeiten sowie eine entsprechende Berufserfahrung verfügt. Dies wiederum muss durch die Teilnahme an Fortbildungen und die Dokumentation durchgeführter Implantatbehandlungen nachgewiesen werden.

Die Bezeichnung „Tätigkeitsschwerpunkt“ dient Patienten als Orientierung bei ihrer Suche nach entsprechend fortgebildeten und erfahrenen Zahnärzten.